AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für DJ-Buchungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über DJ-Dienstleistungen zwischen Denzel Bossou, nachfolgend „DENBO", und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter"). Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Anfragen erfolgen in der Regel per E-Mail. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald DENBO die Buchung schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigt hat. Gegenstand, Datum, Ort, Uhrzeit und Dauer des Auftritts sowie die Vergütung ergeben sich aus dieser Bestätigung.
§ 3 Leistungen
DENBO erbringt DJ-Leistungen im vereinbarten Umfang. Die konkrete musikalische Gestaltung (Genre-Auswahl, Übergänge, Aufbau des Sets) liegt im künstlerischen Ermessen von DENBO; Wünsche des Veranstalters werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Veranstalter eine funktionsfähige Ton- und ggf. Lichtanlage bereit.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gilt die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Vergütung (Gage) zzgl. etwaiger Anfahrts- und Nebenkosten. Sofern in der Buchungsbestätigung vereinbart, wird bei Buchung eine Anzahlung fällig; der Restbetrag ist am Veranstaltungstag zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. DENBO ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
§ 5 Stornierung / Rücktritt
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Stornobedingungen. Wurden keine gesonderten Stornobedingungen vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen. Kann DENBO den Auftritt aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen, bemüht er sich um einen geeigneten Ersatz-DJ; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 6 Höhere Gewalt
Bei Umständen, die von keiner Partei zu vertreten sind (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Zahlungen werden anteilig erstattet, ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§ 7 Mitwirkung des Veranstalters
Der Veranstalter sorgt für einen geeigneten, wettergeschützten Aufbauort mit ausreichender Stromversorgung sowie für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen (z. B. Lärmschutz, GEMA-Anmeldung). Die Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren obliegt dem Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 8 Haftung
DENBO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für vom Veranstalter gestelltes Equipment übernimmt DENBO keine Haftung.
§ 9 Ton- und Bildaufnahmen
DENBO ist berechtigt, im Rahmen des Auftritts Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Social Media, Website) anzufertigen und zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Veranstalters oder Dritter entgegenstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Hungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026